Jeder Unternehmer ist verpflichtet, seine Mitarbeiter zu informieren, was im Notfall zu geschehen hat! DGUV Vorschrift 1
Ganz wichtig sind regelmäßige praktische Übungen.
Brandschutzübungen helfen Leben retten!
Wussten Sie schon?
- dass jährlich kleine Entstehungsbrände zu mächtigen Bränden wurden, weil immer noch zu viele Menschen unsicher und unerfahren im Umgang mit Brandbekämpfungsmitteln sind?
- dass der Wirksamkeit der Brandschutzmassnahmen nur wenige, einprägsame Erläuterungen bedürfen?
- dass trotz der Vielfalt der auf dem Markt gängigen Feuerlöscher nur maximal drei Handgriffe nötig sind?
- Dass laut Brandschutzexperten 80% aller Entstehungsbrände erfolgreich bekämpft werden könnten, wenn die Mitarbeiter besser und praxisnah in der Brandbekämpfung geschult wären?
- Dass die ersten Sekunden nach dem Entstehen eines Brandes die entscheidensten sind?
- dass in jedem Betrieb Brandschutzeinrichtungen wie z.B. Alarmknöpfe, Löschdecken, Hydranten, Rauchmelder, Brandschutztüren oder auch sog. Sprinkleranlagen vorhanden sind?
- dass Berufsgenossenschaften, Gesetzliche Unfallversicherungen und Feuerwehren z.B. praktische Übungen für den Ernstfall strengstens empfehlen bzw. vorschreiben?
Wir bieten Ihnen:
Theoretische Einweisung in die Thematik vorbeugenden Brandschutz
- Frage- und Antwort-Möglichkeit in anschließenden Gespräch
- Praktische Übungen/Löschtraining mit Handfeuerlöschern am richtigen Feuer
- Einsatz verschiedener Löschertypen (Pulver-, CO2-, Schaumlöscher)
- Unterrichten der Wahl der richtigen Löschtechnik
- Das Verwenden firmeneigener Geräte ist möglich (mit anschließender wieder Instandsetzung)
- Schulung auf dem eigenen Gelände, sodass der Routinebetrieb möglichst wenig unterbrochen wird.
- Reinigung des Übungsplatzes
Einsatz verschiedener Brandbehältnisse auf Werksgeländen.
Zum Schutz von Leben und Hab & Gut:
- Denken Sie an die Sicherheit und die Verantwortung Ihrer Angestellten gegenüber.
- Übungen und gezieltes Training können die Angst vor dem Gebrauch der Handfeuerlöscher nehmen und helfen, den Ernstfall besser zu verstehen, sodass beherzt und sinnvoll im Brandfall geholfen werden kann.
- Ein am Feuer geübtes Löschen gibt Sicherheit für einen eventuell wirklich eintretenden Brandfall.
Gesetzliche Grundlagen für die Brandschutzausbildung:
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 10
- Arbeitsstättenverordnung (ArbstättV) § 6
- Unfallverhütungsvorschrift (UVV) DGUV Vorschrift 1 §§ 4, 22
Bitte bedenken Sie: ein Brand kann überall entstehen:
Schützen Sie sich, Ihr Eigentum und das Leben aller!
Fragen Sie ruhig - wir beraten Sie gerne!
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