Brandschutzübungen

Jeder Unternehmer ist verpflichtet, seine Mitarbeiter zu informieren,
was im Notfall zu geschehen hat! DGUV Vorschrift 1

Ganz wichtig sind regelmäßige praktische Übungen.

Brandschutzübungen helfen Leben retten!

Wussten Sie schon?
  • dass jährlich kleine Entstehungsbrände zu mächtigen Bränden wurden, weil immer noch zu viele Menschen unsicher und unerfahren im Umgang mit Brandbekämpfungsmitteln sind?
  • dass der Wirksamkeit der Brandschutzmassnahmen nur wenige, einprägsame Erläuterungen bedürfen?
  • dass trotz der Vielfalt der auf dem Markt gängigen Feuerlöscher nur maximal drei Handgriffe nötig sind?
  • Dass laut Brandschutzexperten 80% aller Entstehungsbrände erfolgreich bekämpft werden könnten, wenn die Mitarbeiter besser und praxisnah in der Brandbekämpfung geschult wären?
  • Dass die ersten Sekunden nach dem Entstehen eines Brandes die entscheidensten sind?
  • dass in jedem Betrieb Brandschutzeinrichtungen wie z.B. Alarmknöpfe, Löschdecken, Hydranten, Rauchmelder, Brandschutztüren oder auch sog. Sprinkleranlagen vorhanden sind?
  • dass Berufsgenossenschaften, Gesetzliche Unfallversicherungen und Feuerwehren z.B. praktische Übungen für den Ernstfall strengstens empfehlen bzw. vorschreiben?

Wir bieten Ihnen:

Theoretische Einweisung in die Thematik vorbeugenden Brandschutz

  • Frage- und Antwort-Möglichkeit in anschließenden Gespräch
  • Praktische Übungen/Löschtraining mit Handfeuerlöschern am richtigen Feuer
  • Einsatz verschiedener Löschertypen (Pulver-, CO2-, Schaumlöscher)
  • Unterrichten der Wahl der richtigen Löschtechnik
  • Das Verwenden firmeneigener Geräte ist möglich (mit anschließender wieder Instandsetzung)
  • Schulung auf dem eigenen Gelände, sodass der Routinebetrieb möglichst wenig unterbrochen wird.
  • Reinigung des Übungsplatzes

Einsatz verschiedener Brandbehältnisse auf Werksgeländen.


Zum Schutz von Leben und Hab & Gut:

  • Denken Sie an die Sicherheit und die Verantwortung Ihrer Angestellten gegenüber.

  • Übungen und gezieltes Training können die Angst vor dem Gebrauch der Handfeuerlöscher nehmen und helfen, den Ernstfall besser zu verstehen, sodass beherzt und sinnvoll im Brandfall geholfen werden kann.

  • Ein am Feuer geübtes Löschen gibt Sicherheit für einen eventuell wirklich eintretenden Brandfall.

Gesetzliche Grundlagen für die Brandschutzausbildung:

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 10

  • Arbeitsstättenverordnung (ArbstättV) § 6

  • Unfallverhütungsvorschrift (UVV) DGUV Vorschrift 1 §§ 4, 22

Bitte bedenken Sie: ein Brand kann überall entstehen:

Schützen Sie sich, Ihr Eigentum und das Leben aller!

Fragen Sie ruhig - wir beraten Sie gerne!

 

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